Tengler-Hakimi, Psychotherapeutin

 

Verhaltenstherapie 
Die Verhaltenstherapie geht davon aus, dass psychische Beschwerden das Ergebnis von bewussten und nicht-bewussten Lernprozessen sind. Zu Beginn der Behandlung wird gemeinsam mit der Patientin oder dem Patienten erarbeitet, welche Bedingungen ihrer oder seiner Lebensgeschichte und der aktuellen Lebenssituation zur Entstehung und Aufrechterhaltung der psychischen Symptomatik beigetragen haben und weiter wirksam sind. Auf dieser Grundlage werden gemeinsam die Therapieziele und der Behandlungsplan festgelegt. In der Verhaltenstherapie wird die Patientin oder der Patient zur aktiven Veränderung ihres oder seines Handelns, Denkens und Fühlens motiviert und angeleitet. Dabei werden die bereits vorhandenen Stärken und Fähigkeiten herausgearbeitet und für den Veränderungsprozess nutzbar gemacht.

Zugang zur Psychotherapie und Kostenübernahme

Vor Beginn einer Psychotherapie finden Probegespräche, sogenannte Sprechstunden und probatorische Sitzungen statt. Hierbei wird abgeklärt, ob ein Verdacht auf eine krankheitswertige Störung vorliegt und weitere fachspezifische Hilfen im System der gesetzlichen Krankenversicherung notwendig sind. Des weiteren wird überprüft, ob eine vertrauensvolle therapeutische Beziehung aufgebaut werden kann. Für diese ersten Sitzungen ist die Vorlage der elektronischen Gesundheitskarte ausreichend. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten für diese Probegespräche und für eine Psychotherapie, welche im Rahmen der Probegespräche beantragt wird.

Bei Privatversicherten können ebenfalls Probesitzungen vereinbart werden. Die Klientin/ der Klient sollte die individuellen Bedingungen mit seiner Kasse abklären.

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